Der Sportkreisjugendtag 2023 findet am 05. Mai 2023 ab 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Turnverein 1884 Mannheim-Neckarau e.V. (Baloghweg 9, 68199 Mannheim) statt.

Folgende Tagesordnung ist dabei vorgesehen:

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Regularien
TOP 3 Grußworte
TOP 4 Sachberichte
TOP 5 BSJ Ehrungen
TOP 6 Verschiedenes

Im Anschluss an den Sitzungsteil ist ein gemeinsames Grille geplant. Insbesondere für dieses bitten wir um Voranmeldung.

Der Sportkreisjugendtag ist das höchste Gremium der Sportkreisjugend Mannheim im Sportkreis Mannheim e.V. Dem Sportkreisjugendtag gehören Delegierte aller Mitglieder der Sportkreisjugend an, insbesondere der Mitgliedsvereine und -verbände. Er ist vor allem für die Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Arbeit der Sportkreisjugend Mannheim verantwortlich. Er wählt außerdem alle drei Jahre den Vorstand, dieser ist dem Sportkreisjugendtag gegenüber rechenschaftspflichtig.

Der letzte Sportkreisjugendtag fand am 29. März 2022 statt. Der Vorstand der Sportkreisjugend wurde dabei einstimmig entlastet und ein neuer Vorstand gewählt. Außerdem wurde die neue Jugendordnung einstimmig beschlossen. Der langjährige Vorsitzende der Sportkreisjugendjugend Lutz Winnemann wurde zum Ehrenvorsitzenden gewählt.

Über den Verlauf des Sportkreisjugendtages 2022 und die Ergebnisse können sich alle Interessierte im freigegebenen Protokoll informieren.

Jugendordnungskonform eingeladen wird durch Veröffentlichung der Einladung mit Tagesordnung in der Aprilausgabe von „Sport in BW“. Eine schriftliche Einladung erfolgt zusätzlich an die im BSBnet hinterlegten Vereinsjugendleiter bzw. die uns bekannten Verbandsjugendleiter. Sofern kein Jugendleiter angegeben wurde, geht die Einladung an die offizielle Vereinsadresse mit der Bitte diese an die Jugendleiter bzw. Jugendverantwortlichen weiterzugeben. Sollte uns auf Kreisebene keine Fachverbandsjugendstruktur bekannt sein, so wird die nächsthöhere uns bekannte Ebene angeschrieben. Für die Stimmverteilung wird die Bestandserhebung der Vereine zum 01.01.2022 zugrunde gelegt. Dabei ist zu beachten, dass maximal 5 Stimmen auf eine natürliche Person vereint werden können. Ein Verein kann dabei durchaus mit mehr Personen kommen.

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