Wenn Ihr Sportler seid, die aus sozial schwachen Familien kommen, habt Ihr die Möglichkeit verschiedene Zuschüsse zur vereinfachten Teilhabe am Vereinsleben und an Freizeiten zu beantragen. In den meisten Fällen ist hier kein direkter Verdienstnachweis, sondern lediglich eine Selbstauskunft erforderlich.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung haben alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Sozialleistungsempfängern die Möglichkeit eine Förderung zum Mitgliedsbeitrag eines Sportvereines zu erhalten. Dieser beträgt bis zu 15,00 € pro Monat. Sozialleistungsempfänger sind hierbei Empfänger von Arbeitslosengeld durch das Jobcenter, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeldbezieher. Weitere Informationen und den dazugehörigen Antrag findet Ihr für die Stadt Mannheim hier und für den Rhein-Neckar-Kreis hier.

Darüber hinaus fördert die Stadt Mannheim in ihren Sportförderrichtlinien Kinder und Jugendliche zwischen vier und fünfzehn Jahren mit einem Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag in Sportvereinen in Höhe von 50 Prozent. Für die Antragstellung ist eine Selbstauskunft zum Nettohaushaltseinkommen Eurer Eltern nötig. Den Antrag findet Ihr hier.

Unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Sportverein könnt Ihr über die Badische Sportjugend auch für Übernachtungsfreizeiten einen Zuschuss zum Teilnehmerbeitrag erhalten. Dieser kann beantragt werden, wenn die Freizeit mindestens 5 Tage dauert und beträgt bis zu 12 € pro Tag und Teilnehmer/in. Der Verein, der die Freizeit durchführt, muss hierfür für alle Teilnehmer aus finanziell schwächeren Familien gemeinsam den Antrag einreichen. Das Geld wird dann auf das Vereinskonto überwiesen und vom Verein an die Familien weitergegeben. Das Merkblatt der Badischen Sportjugend hierzu und die auszufüllenden Anträge findet Ihr hier.

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