Für die Jugendarbeit im Sportverein gibt es von verschiedenen staatlichen Stellen Fördermöglichkeiten für Maßnahmen. Leider ist ein vollständiger Überblick kaum möglich, daher informieren wir lediglich über die wichtigsten Förderungen, die es in unserem Verbandsgebiet gibt.

Regionale Fördermöglichkeiten

Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim (Fachbereich Sport und Freizeit) bezuschusst auf Grundlage ihrer Sportförderungsrichtlinien den vereinsgebundenen Jugendsport. Die Zuschusshöhe beträgt jährlich 27 € pro Mitglied unter 18 Jahren. Die Voraussetzungen und Erfordernisse für den Antrag findet Ihr hier.

Zusätzlich bezuschusst die Stadt Mannheim über die allgemeine Jugendverbandsförderung Jugenderholungsmaßnahmen von Sportvereinen aus dem Stadtgebiet Mannheim oder überregionalen Sportverbänden deren Verbandsgebiet das Stadtgebiet einschließen.

  • Maßnahmen mit min. 2 Übernachtungen außerhalb des Elternhauses (voller Fördersatz), ab der Abrechnungsperiode 2022/2023 können auch Teilnehmende der Maßnahme gefördert werden, wenn diese ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Mannheim haben (max. 30% der Gesamtmaßnahme).
  • Maßnahmen ohne Übernachtung mit min. 4 Stunden Programm (halber Fördersatz, klassische regelmäßige Angebote (Trainingszeiten, Ligaspiele, etc.) sind nicht förderfähig, An- und Abreise wird nicht mitgezählt).

Weitere Infos und das Antragsformular findet Ihr hier

Rhein-Neckar-Kreis

Vereine im Rhein-Neckar-Kreis haben die Möglichkeit für Übernachtungsfreizeiten mit mindestens einer Übernachtung für jeden im Rhein-Neckar-Kreis wohnhaften Teilnehmer bis zum Alter von 21 Jahren einen Zuschuss des Rhein-Neckar-Kreises zu beantragen. Alternativ mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens 5 Stunden Programmdauer pro Tag.

Darüber hinaus kann jeder Vereine pro Abrechungsjahr eine Tagesveranstaltung einreichen die eindeutig jugendpflegerischen Charakter hat (keine Turnierfahrten o.ä.) und deren Organisation und Durchführung beim Verein liegt. Mindestdauer von 6 Sunden und mindestens 15 und maximal 30 Teilnehmende hat.

Bitte beachten:

  • Für den Sportbetrieb und Kauf von Sportgeräten gibt es keine Zuschüsse.
  • Bei Turnieren und Jugendbegegnungen als „In-Maßnahmen“ werden die auswärtigen Gastmannschaften ebenso bezuschusst wie die Gastgeber.
  • Bei Fort- und Weiterbildungen für Jugendleiter werden alle Teilnehmenden gefördert (unabhängig vom Alter).
  • Anträge zu Übungsleitern, DOSB-Jugendleitern und Sportstättenbau werden direkt über die Sportkreise bearbeitet.

Für die Beantragung der Maßnahmen wird ein Online-Formular genutzt. Zu den Fomularen jeweils den Links folgen:

Freizeitmaßnahmen

Anschaffung von Großzelten

Auch innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises haben einige Städte und Gemeinden eigene Sport-/Jugend-/Kulturförderungsrichtlinien. Vereine im Verbandsgebiet, die im Rhein-Neckar-Kreis liegen können sich bei ihrem lokalen Sport-/Jugenddezernenten über eventuell bestehende Zuschussmöglichkeiten informieren. Gerne helfen wir hier bei Fragen weiter.

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises fördert zusätzlich die Finanzierung von Ehrengaben (Pokalen/Medallien…) in Höhe von bis zu 75€. Hierfür ist ein formloser Antrag mit Informationen zur Veranstaltung, Verwendung der Mittel sowie der Bankverbindung des Hauptvereins an das Landratsamt (per Mail an schulen-kultur-sport (@) rhein-neckar-kreis.de oder per Post an Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis; Amt für Schulen, Kultur und Sport; Haberstraße 3; 69126 Heidelberg-Rohrbach) zu stellen.

 

Badische Sportjugend

Die Badische Sportjugend bezuschusst darüber hinaus alle Jugendfreizeiten ab einer Länge von drei Tagen. Für Teilnehmer aus Baden-Württemberg bis 18 Jahren kann hier ein Zuschuss beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Tag und Teilnehmer 1,00 €. Ab einer Länge von fünf Tagen werden für zuschussfähige Betreuer 20,00 € pro Betreuer und Tag bezuschusst. Die Bezuschussung läuft seit 2021 über das Online-Portal OASE (der Zugang erfolgt über das BSB-net). Der Zuschussantrag an die BSJ kann parallel zu den Anträgen an die Stadt Mannheim und den Landkreis Rhein-Neckar gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die eigenständige Jugend im Sinne des SGB VIII innerhalb des Vereins sowie der unterzeichnete Weitergabevertrag.

Drüber hinaus gibt es auch einige staatliche und private Zuschussgeber für internationale Freizeiten. Zu nennen sind vor allem Fördermöglichkeiten über den Austausch mit Partnerstädten und der Deutsch-Französischen beziehungsweise der Deutsch-Polnischen Jugendwerke. Einen etwas ausführlicheren Überblick bietet hier die BSJ Nord unter https://www.badische-sportjugend.de/ServiceundBeratung/Downloads/ (unter dem Punkt Übersicht über Zuschüsse).

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