Sonderverbandsinfo Öffnungspersketiven Corona - Sportkreisjugend Mannheim

Themen dieses Newsletters unter anderem:

  • Impfberechtigung für Neben- und Ehrenamtliche der Jugendarbeit
  • Priorisiertes Impfangebot für Neben- und Ehrenamtliche der Jugendarbeit in Mannheim
  • Öffnungsperspektiven für die sportliche Jugendarbeit
  • Sonderförderung während Corona

Liebe Verbands- und Vereinsjugendleiter, 

liebe Aktive und Freunde der sportlichen Jugendarbeit, 

vor rund einem Jahr haben wir von ersten Öffnungsperspektiven nach dem ersten Corona-Lockdown berichtet. Nun ist erneut eine Perspektive greifbar um gemeinsam mit unseren Mitgliedern wieder zurück in Bewegeung zu kommen und ihnen Frei- und Kontakträume zu ermöglichen.

Hierzu hat das Land Baden-Württemberg sowohl die allgemeine Corona-Verordnung als auch die Corona-Verordnung für die Kinder- und Jugendarbeit aktualisiert.

Wie bisher auch beschränken wir uns als Sportkreisjugend weniger auf Forderungen nach Öffnungsperspektiven, da wir keine Virologen und Mediziner sind und nichts zu den Auswirkungen des Virus und der Pandemie kurz- und langfristig sagen können. Vielmehr versuchen wir Euch im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu beraten und hilfreich zur Seite zu stehen

 

Für Eure Sportkreisjugend Mannheim

 

Lutz Winnemann                        Michael Holzwarth

Vorsitzender                               Geschäftsführer

Impfberechtigung für Neben- und Ehrenamtliche der Jugendarbeit

Mit der Erweiterung der Impfpriorisierung sind auch in Baden-Württemberg Neben- und Ehrenamtliche der Jugendarbeit (Punkt 27 in der Impfpriorisierungsübersicht) in den Impfzentren impfberechtigt und können sich hier um einen Termin bemühen.

Zur Jugendhilfe im Sinne der Impfreihenfolge des Landes gehören auf alle Fälle alle Mitarbeiter*innen, die in den Sommerferien Jugendfreizeiten betreuen. Ferner umfasst Jugendhilfe nach Lesart der Badischen Sportjugend auch alle Trainer*innen, die Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis einschließlich 26 Jahren anbieten. Bei einem Termin in den Impfzentren wird eine Bescheinigung des Vereins benötigt. 

In Arztpraxen ist die Impfpriorisierung bereits aufgehoben. 

Priorisiertes Impfangebot für Neben- und Ehrenamtliche der Jugendarbeit in Mannheim

Für alle impfberechtigten Ehren- und Nebenamtlichen aus dem Bereich der Jugendarbeit, die noch keinen Impftermin (Erst-Termin) erhalten haben, möchte Bürgermeister Dirk Grunert eine Sonderimpfaktion organisieren. Mittels eines Codes können dann über eine spezielle Homepage (nicht das reguläre Buchungssystem) zeitnahe Impftermine gebucht werden. Geplant ist eine Impfung mit dem Impfstoff BioNTech.

Hierzu werden alle Sportvereine und -verbände gebeten, bis Freitag, den 21.05.2021 bis spätestens 10.00 Uhr den vollständigen Namen und die E-Mailadresse derjenigen zuzusenden, die impfberechtigt und impfwillig sind sowie noch einen Ersttermin für die Impfung benötigen. Die Rückmeldung schickt Ihr bitte an Jugendamt.Leitung@Mannheim.de (bitte als Gesamtliste des jeweiligen Vereins/Verbandes um den Kollegen des Jugendamtes die Arbeit etwas zu erleichtern, da diese Aktion nicht nur für die 220 Sportvereine und 55 Fachverbände des Stadtgebietes sondern ebenso alle anderen Träger der Jugendhilfe gilt). 

Die Neben- und Ehrenamtlichen, die sich an der Impfaktion beteiligen möchten, erhalten dann eine Rückmeldung über die angegebene E-Mailadresse und einen Zugangscode zur Terminvereinbarung Bitte beachtet, dass der Code nicht übertragbar ist!

Gebt diese Information bitte innerhalb des Vereins/Verbands weiter. Im Sinne der Fairness und in Anbetracht, dass derzeit noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, meldet bitte nur diejenigen Aktiven, die tatsächlich impfberechtigt und impfwillig sind. 

Öffnungsperspektiven der sportliche Jugendarbeit

Mit der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021 sowie der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 15. Mai ergaben bzw. ergeben sich Öffnungsperspektiven für die sportliche Jugendarbeit sowohl im reinen Trainingsbetrieb als auch im Bereich der Freizeitmaßnahmen und klassischen Jugendarbeit (im Sinne des SGB VIII § 11). Die Öffnungsschritte-/perspektiven sind dabei unterschiedlich gelagert, orientieren sich aber in jedem Fall an den aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerten, welche das RKI veröffentlicht und müssen anschließend von Seiten der Stadt Mannheim bzw. des Landratsamtes des Rhein-Neckar Kreises mittels Bekanntmachung veröffentlicht werden. Gegebenenfalls könnte es aber noch zu lokalen Einschränkungen kommen, sollte das Infektionsgeschehen vor Ort es erforderlich machen.

Eine Übersicht auf Grundlage der aktuellen Verordnung haben wir hier erstellt. Weitergehende Fragen hat die Badische Sportjugend / der Badische Sportbund in ihren FAQ's beantwortet. Unsere Geschäftsstelle steht für weitere Rückfragen aber auch zur Verfügung.

Sonderförderung für die sportliche Jugendarbeit des Rhein-Neckar-Kreis für Vereine und Verbände

2021 ließ bisher keine bis wenige Übernachtungsaktionen und Freizeitmaßnahmen in Präsenz zu. Für die Sommerferien sind zumindest bei weiter sinkender bzw. stabiler Inzidenzzahlen die Möglichkeiten zur Durchführung von Übernachtungsmaßnahmen in Aussicht gestellt.

Um die Jugendabteilungen der Vereine und Verbände hier aber auch in Zeiten von Corona finanziell zu unterstützen und Engagement für die sportliche Jugendarbeit zu fördern, konnte die Jugendförderung im Rhein-Neckar-Kreis neben den klassischen Übernachtungsmaßnahmen und mehrtägigen Maßnahmen ohne Übernachtung um die Förderung für besondere Projekte der sportlichen Jugendarbeit erweitert werden. Eine Übersicht über alle antragsberechtigten und förderfähigen Maßnahmen sowie entsprechendes Formular sind in den nächsten Tagen auf unserer Homepage zu finden.

Freizeitenförderung für Vereine und Verbände mit Sitz im Stadtgebiet Mannheim

Auch für Freizeitmaßnahmen im Stadtgebiet gibt es eine Förderung. In "normalen" Jahren werden hier Freizeitmaßnahmen mit mindestens 2 Übernachtungen gefördert. Dies ist auch dieses Jahr so, sollten sie stattfinden dürfen. 

Zusätzlich werden in diesem Jahr (Abrechnungszeitraum 01.10.2020-30.09.2021) auch Präsenzangebote in den Ferien sowie an den Wochenenden und an den verlängerten Wochenenden gefördert. Die Angebote müssen eine Programmdauer von mindestens 4 Stunden (ohne An- und Abfahrtzeiten sowie ohne Vor- und Nachbereitungszeit) haben. Die klassischen regelmäßigen Gruppenstunden, Trainingszeiten, Ligaspiele, etc. (also alle Angebote, die üblicherweise im Sportverein stattfinden) können jedoch nicht abgerechnet werden. Ebenso gilt dies für Maßnahmen des Leistungssport die während des Lockdowns erlaubt waren, während Angebote der Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII § 11 verboten waren.

Entsprechende Formulare folgen auf unserer Homepage.

Sportjugend-Academy digital geht weiter

Vermitteln von Wissen

Vernetzen von Engagierten der sportlichen Jugendarbeit sowie

Austauschen über aktuelle und langfristige Themen

sind Ziele der Sportjugend-Academy digital. Mit einem Impuls/einer Einführung in das Thema starten wir in den Abend, um mit Engagierten der sportlichen Jugendarbeit ins Gespräch zu kommen, uns auszutauschen und Wissen zu vermitteln. Alle aktuellen Termine sowie die Anmeldung sind auf unserer Homepage zu finden. Kurzfristige Änderungen und zusätzliche Veranstaltungen werden auch stetig über die Facebookseite kommuniziert. 

 

Sportwochen 2021

Auch 2021 wollen wir gerne wieder unsere Kindersportwochen gemeinsam mit zahlreichen Sportverbänden und -vereinen und deren Abteilungen durchführen, um den Kindern und Jugendlichen nach den Monaten ohne Bewegung in den Sommerferien wieder Bewegungs- und Freiräume zu ermöglichen und ihnen möglichst viele verschiedene Sportarten vorzustellen.

Da auch für uns die Unsicherheit in der Entwicklung der Corona-Zahlen herrscht, bereiten wir aktuell verschiedene Szenarien vor. Dennoch möchten wir insbesondere den Kindern und Jugendlichen auch in diesem Jahr die Vielfalt des Sportes näher bringen und gemeinsam mit Engagierten der sportlichen Jugendarbeit uns dieser Herausforderung stellen.

Die geplanten Termine sind:
23.08.-27.08.2021 Ladenburger Kindersportwoche (Jahrgänge 2007-2013)
30.08.-03.09.2021 Mannheimer Kindersportwoche (Woche 1, Jahrgänge 2007-2010)
06.09.-10.09.2021 Mannheimer Kindersportwoche (Woche 2, Jahrgänge 2010-2013)

Interessierte Vereine, Verbände und Abteilungen können sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden.

Verbandsinfo: jetzt Anmeldung für alle möglich

Mit der Einführung eines neuen Onlinetools für unsere Verbandsinfo können seit Jahresbeginn 2021 auch weitere Interessierte der sportlichen Jugendarbeit daran teilhaben und sich über unsere Homepage in die Verteilerliste eintragen. 

Vereinsjugendleiter unserer Mitgliedsvereine, die über das BSB-net gemeldet wurden sowie unsere Verbandsjugendleiter (die direkt bei uns gemeldet wurden), erhalten die Verbandsinfo automatisch weiter, solange die jeweilige Institution keine Änderung vorgenommen hat. Sollte kein Jugendleiter hinterlegt sein, so wird die Verbandsinfo wie bisher auch an die offizielle Vereinsadresse gesendet. Der Export der jeweiligen Kontaktdaten erfolgt zeitnah vor dem Versand.

Sportkreisjugend Mannheim im Sportkreis Mannheim e.V.

Merowingerstraße 15

68259 Mannheim

Tel: 0621-72493448

Mail: info@skjmannheim.de

Homepage: www.skjmannheim.de

Facebook & Instagram: skjmannheim

 

Diese E-Mail wurde an [[EMAIL_TO]] verschickt. Wenn Sie sich über unser Verbandsinfo-Tool angemeldet haben und keine weiteren E-Mails erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden.

Für Mitgliedsvereine- und verbände gilt: Diese E-Mail-Versandaktionen sind rechtmäßig gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, da sie in unserem berechtigten Interesse liegt, um alle unsere Mitgliedsvereine und Verbände gleichermaßen mit aktuellen Verbandsnews zu informieren. Sollten Sie die Mail doppelt erhalten, so tut es uns leid, dann sind Sie jedoch in mehreren Vereinen und/oder Verbänden als Jugendleiter geführt.

Sollten Sie nicht (mehr) Jugendleiter im Verein oder Verband sein, diese Mail dennoch erhalten, kann dies mehrere Gründe haben:

Variante 1: der Vereine/Verband hat keinen Jugendleiter mit einer Mailadresse im BSBnet (Vereine) oder bei uns (Verbände) hinterlegt und Sie erhalten diese Mail als offiziell hinterlegte Vereins-/Verbandsmailadresse.

Variante 2: Du bist/Sie sind noch als Vereins-/Verbandsjugendleiter im BSBnet (Vereine) oder bei uns (Verbände) hinterlegt und es wurde noch kein neuer gemeldet.

Eine Änderung der Empfangsadresse kann nur die Mitgliedsorganisation ([[data:institution:"keine Institution hinterlegt"]]) über den entsprechenden Weg veranlassen.

Zusätzlich und ausnahmsweise haben wir dem Verteiler die beteiligten Verantwortlichen der Vereine, die sich am Sportferienkalender sowie derjenigen hinzugefügt, die in den vergangenen Jahren einen Zuschuss im Bereich der Freizeiten im Stadtgebiet Mannheim beantragt haben, hinzugefügt.

DE